Umsetzung der Beschlüsse, die von den Wohnungseigentümern getroffen wurden
Aufstellung eines Wirtschaftsplans für jedes Kalenderjahr
Überwachung der monatlichen Hausgelder
Erstellung einer Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
Durchführung von Maßnahmen für die Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums
Einhaltung der WEG-Hausordnung
Abhaltung der Eigentümerversammlung
WEG VerwaltungStefanie Ippen2023-08-31T14:25:42+02:00